Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 23.02.2010 – T-11/09
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:47
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Rahmi Özdemir trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. Februar 2010 – Özdemir/HABM – Aktieselskabet af 21. november 2001 (James Jones) / (Rechtssache T-11/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke James Jones – Ältere Gemeinschaftswortmarke JACK & JONES – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung des Rates Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21, 38)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Rahmi Özdemir
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke James Jones für Waren der Klasse 25
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Aktieselskabet af 21. november 2001
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Eingetragene Gemeinschaftswortmarke JACK & JONES (Nr. 1107747) für Waren der Klassen 3, 18 und 25, im Vereinigten Königreich eingetragene Wortmarke JACK & JONES (Nr. 2063437) für Waren der Klasse 25, eingetragene Benelux-Wortmarke JACK & JONES (Nr. 474622) für Waren in Klasse 25 und eingetragene dänische Wortmarke JACK & JONES (Nr. VR 1990 06569) für Waren in Klasse 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde für alle beanstandeten Waren stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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