Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.12.2011 – T-109/09
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:762
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Bernhard Rintisch trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2011 – Rintisch/HABM – Valfleuri Pâtes alimentaires (PROTIVITAL) / (Rechtssache T-109/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PROTIVITAL – Ältere nationale Wort- und Bildmarken PROTIPLUS, PROTI und PROTIPOWER – Verspätete Vorlage von Schriftstücken – Ermessen nach Art. 74 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 76 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Begriff ‚gegenteilige Vorschrift‘ – Regel 20 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 – Regel 50 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95“
Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde gegen eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Amtes – Prüfung durch die Beschwerdekammer – Umfang – Nicht in der dafür bestimmten Frist vorgelegte Tatsachen und Beweismittel zur Stützung des Widerspruchs – Nichtberücksichtigung – Ermessen der Beschwerdekammer (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 74 Abs. 2; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 20 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 31-33, 37-42)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-109/09 entschieden?“