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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 29.09.2011 – T-107/10

Procter & Gamble Manufacturing Cologne GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NATURAVIVA - Ältere Gemeinschaftswortmarke VIVA - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Mangelnde Ähnlichkeit der Zeichen.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:551

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Procter & Gamble Manufacturing Cologne GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. September 2011 – Procter & Gamble Manufacturing Cologne/HABM – Natura Cosméticos (NATURAVIVA) / (Rechtssache T-107/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NATURAVIVA – Ältere Gemeinschaftswortmarke VIVA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Mangelnde Ähnlichkeit der Zeichen“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24, 46, 50-51, 56)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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