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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 18.11.2015 – T-106/13

d.d. Synergy Hellas Anonymi Emporiki Etaireia Parochis Ypiresion Pliroforikis gegen Europäische Kommission. Schiedsklausel – Sechstes und Siebtes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration – Vorzeitige Kündigung der Verträge – Vertrauensschutz – Verhältnismäßigkeit – Treu und Glauben – Außervertragliche Haftung – Umdeutung der Klage – Nebeneinander von Klagen auf vertraglichen und auf außervertraglichen Schadensersatz – Frühwarnsystem (FWS) – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Kausalzusammenhang.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2015:860

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die d.d. Synergy Hellas Anonymi Emporiki Etaireia Parochis Ypiresion Pliroforikis trägt die Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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