Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.11.2015 – T-106/13
d.d. Synergy Hellas Anonymi Emporiki Etaireia Parochis Ypiresion Pliroforikis gegen Europäische Kommission. Schiedsklausel – Sechstes und Siebtes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration – Vorzeitige Kündigung der Verträge – Vertrauensschutz – Verhältnismäßigkeit – Treu und Glauben – Außervertragliche Haftung – Umdeutung der Klage – Nebeneinander von Klagen auf vertraglichen und auf außervertraglichen Schadensersatz – Frühwarnsystem (FWS) – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Kausalzusammenhang.
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:860
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die d.d. Synergy Hellas Anonymi Emporiki Etaireia Parochis Ypiresion Pliroforikis trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-106/13 entschieden?“