Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 14.12.2011 – T-106/10

Königreich Spanien gegen Europäische Kommission. EAGFL - Abteilung Ausrichtung - Kürzung eines Zuschusses - Gemeinschaftsinitiative Leader+ - Art. 4 der Verordnung [EG] Nr. 438/2001 - Verhältnismäßigkeit.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:740

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2011 – Spanien/Kommission / (Rechtssache T-106/10)

„EAGFL – Abteilung Ausrichtung – Kürzung eines Zuschusses – Gemeinschaftsinitiative Leader+ – Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 – Verhältnismäßigkeit“

1. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Verwaltungs- und Kontrollsysteme einzuführen – Verpflichtung, Aufzeichnungen über die durchgeführten Prüfungen zu führen – Umfang (Verordnung Nr. 1260/1999 des Rates; Verordnung Nr. 438/2001 der Kommission, Art. 4) (vgl. Randnrn. 33, 36, 39-40)

2. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Nicht bezifferbare finanzielle Folgen – Pauschale Berichtigung – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Verordnung Nr. 1260/1999 des Rates, Art. 39 Abs. 2 Buchst. c und 3; Verordnung Nr. 438/2001 der Kommission, Art. 4) (vgl. Randnrn. 51-52, 61)

3. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Verpflichtungen der Kommission – Zügige Sachbehandlung – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 1260/1999 des Rates, Art. 38 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 65-67, 73-76)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-106/10 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten