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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.09.2010 – T-106/09

adp Gauselmann GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Archer Maclean's Mercury - Ältere nationale Wortmarke Merkur - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:380

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die adp Gauselmann GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. September 2010 – adp Gauselmann/HABM – Maclean (Archer Maclean’s Mercury) / (Rechtssache T-106/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Archer Maclean’s Mercury – Ältere nationale Wortmarke Merkur – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 39-40)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Archer Maclean

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke Archer Maclean’s Mercury – Anmeldung Nr. 4290227 für Waren in den Klassen 9, 16 und 28

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

adp Gauselmann GmbH

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Deutsche Wortmarke Merkur für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 6, 9, 28, 35, 37, 41 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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