Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.10.2007 – T-105/06
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:309
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die InterVideo Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 17. Oktober 2007 – InterVideo/HABM (WinDVD Creator) / (Rechtssache T-105/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke WinDVD Creator – Absolute Eintragungshindernisse – Art. 4 und 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 46, 52)
2. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 74 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 41‑42)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
InterVideo Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke WindDVD Creator für Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 4106936
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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