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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 17.10.2007 – T-105/06

InterVideo, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:309

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die InterVideo Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 17. Oktober 2007 – InterVideo/HABM (WinDVD Creator) / (Rechtssache T-105/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke WinDVD Creator – Absolute Eintragungshindernisse – Art. 4 und 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 46, 52)

2. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 74 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 41‑42)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

InterVideo Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke WindDVD Creator für Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 4106936

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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