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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.06.2007 – T-105/05

Assembled Investments (Proprietary) Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:170

Tenor

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 (Sache R 240/2004‑1) wird aufgehoben.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und die Waterford Wedgwood plc tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerin.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Juni 2007 – Assembled Investments (Proprietary)/HABM – Waterford Wedgwood (WATERFORD STELLENBOSCH) / (Rechtssache T-105/05)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke WATERFORD STELLENBOSCH – Ältere Gemeinschaftswortmarke WATERFORD – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Waren – Keine Komplementarität – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor dem Gemeinschaftsrichter – Zuständigkeit des Gerichts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63 Abs. 3) (vgl. Randnr. 13)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 27)

3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 27)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Assembled Investments (Proprietary) Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke WATERFORD STELLENBOSCH für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 1438860

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:

Waterford Wedgwood plc

Entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftswortmarke WATERFORD für Waren der Klassen 3, 8, 11, 21, 24 und 34 – Gemeinschaftsmarke Nr. 397521

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung der Anmeldung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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