Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 24.02.2000 – T-104/99
AS Bolderaja, Zaklady Plyt Pilsniowych SA w Krosnie Odrzanskim, Alpex-Karlino SA w Karlino und Zaklady Plyt Pilsniowych SA w Czarnej Wodzie gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 194/1999 - Frist - Unzulässigkeit.
- Spruchkörper
- Fünfte erweiterte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2000:55
Orientierungssatz
$$Die Berechnung der Klagefrist ist Sache des Klägers. Es gehört nicht zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Beamten in der Kanzlei des Gerichts, sich hierzu zu äußern. (vgl. Randnr. 26)
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-104/99 entschieden?“