Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 12.01.2007 – T-104/06

Société des plantations de Mbanga SA (SPM) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Europäische Union - Verordnung [EG] Nr. 219/2006 - Nichtigkeitsklage - Klagebefugnis - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:4

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2007 – SPM/Kommission / (Rechtssache T-104/06)

„Gemeinsame Marktorganisation – Bananen – Regelung der Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in das Gebiet der Europäischen Union – Verordnung (EG) Nr. 219/2006 – Nichtigkeitsklage – Klagebefugnis – Unzulässigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse (Art. 233 EG) (vgl. Randnrn. 52-54, 57, 59)

2. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnung Nr. 219/2006 der Kommission) (vgl. Randnrn. 66, 69, 71, 77)

3. Europäische Gemeinschaften – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe (Art. 230 Abs. 4 EG, 234 EG, 235 EG, 241 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 81-83)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-104/06 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten