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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 22.11.2007 – T-102/06

Investire Partecipazioni SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung des Zuschusses - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:355

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 22. November 2007 – Investire Partecipazioni/Kommission / (Rechtssache T-102/06)

„Nichtigkeitsklage – EFRE – Kürzung des Zuschusses – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 44, 47-49, 52-54)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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