Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 22.11.2007 – T-102/06
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:355
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 22. November 2007 – Investire Partecipazioni/Kommission / (Rechtssache T-102/06)
„Nichtigkeitsklage – EFRE – Kürzung des Zuschusses – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 44, 47-49, 52-54)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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