Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 10.12.2008 – T-101/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:561
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Dada SpA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008 – Dada/HABM – Dada (DADA) / (Rechtssache T-101/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke DADA – Ältere nationale Wortmarke DADA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 40/94“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 46-48)
2. Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 29-31)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Dada SpA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke DADA für Dienstleistungen der Klasse 42 – Anmeldung Nr. 1 903 111
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrechts:
Dada Srl
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Italienische Wortmarke DADA für Dienstleistungen der Klassen 35, 37, 38 und 42 sowie die Firma DADA, die im geschäftlichen Verkehr in Italien zur Kennzeichnung folgender Tätigkeiten verwendet wird: „Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Bürotätigkeiten, Immobiliengeschäfte, Telekommunikation, Erziehung, Ausbildung, Rechtsberatung und ‑vertretung, Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung“
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Stattgabe und demgemäß Zurückweisung der Anmeldung in Bezug auf die streitigen Dienstleistungen
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Bestätigung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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