Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.11.2007 – T-101/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:340
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 14. November 2007 – / Castell del Remei / HABM – Bodegas Roda (Castell del Remei ODA) / (Rechtssache T-101/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Castell del Remei ODA – Ältere internationale Wortmarke RODA und ältere nationale Wortmarken RODA, RODA I, RODA II und BODEGAS RODA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 71-72, 82)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Castell del Remei SL
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke Castell del Remei ODA für Waren der Klassen 29, 30 und 33 – Anmeldung Nr. 2325256
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:
Bodegas Roda SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Internationale Wortmarke RODA und spanische Wortmarken RODA (Nr. 1757553), RODA I (Nr. 2006616), RODA II (Nr. 2006615) und BODEGAS RODA (Nr. 137050) für Waren der Klasse 33 sowie Handelsname BODEGAS RODA SA für Weinkelterei und Weinbau
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde zurückgewiesen
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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