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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 02.04.2008 – T-100/03

Maison de l’Europe Avignon Méditerranée gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Errichtung eines Info Point Europe - Kündigung eines zwischen der Kommission und der Klägerin geschlossenen Vertrags - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:85

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Maison de l’Europe Avignon Méditerranée trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 2. April 2008 – Maison de l’Europe Avignon Méditerranée/Kommission / (Rechtssache T-100/03)

„Nichtigkeitsklage – Errichtung eines Info Point Europe – Kündigung eines zwischen der Kommission und der Klägerin geschlossenen Vertrags – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft (Art. 225 EG, 230 EG, 238 EG und 249 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 21-24)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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