Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.09.2008 – T-10/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:380
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die FVB Gesellschaft für Finanz- und Versorgungsberatung mbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. September 2008 – FVB/HABM – FVD (FVB) / (Rechtssache T-10/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FVB – Ältere nationale Wortmarke FVD – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 51-57)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
FVB Gesellschaft für Finanz- und Versorgungsberatung mbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke FVB für Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 – Anmeldung Nr. 2126175
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vermögensberatung Deutschland mbH (vormals FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgemanagement Deutschland mbH)
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Wortmarke FVD für Dienstleistungen der Klasse 36
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde teilweise zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-10/07 entschieden?“