Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.12.2009 – T-1/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:483
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Apache Footwear Ltd und die Apache II Footwear Ltd (Qingxin) tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.
3. Die Europäische Kommission, die Confédération européenne de l’industrie de la chaussure (CEC), BA. LA. di Lanciotti Vittorio & C. Sas sowie die 16 anderen Streithelfer, deren Namen im Anhang des Urteils aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2009 – Apache Footwear und Apache II Footwear/Rat / (Rechtssache T-1/07)
„Dumping – Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam – Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens – Interesse der Gemeinschaft“
1. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Dumpingspanne – Bestimmung des Normalwerts – Einfuhren aus Ländern ohne Marktwirtschaft im Sinne von Art. 2 Abs. 7 Buchst. b der Verordnung Nr. 384/96 – Anwendung der Regeln für Länder mit Marktwirtschaft – Den Herstellern, die die in Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung Nr. 384/96 genannten kumulativen Bedingungen erfüllen, vorbehaltene Anwendung – Konzern (Verordnung Nr. 384/96 des Rates, Art. 2 Abs. 7) (vgl. Randnrn. 84-85)
2. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Reichweite – Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen (Art. 253 EG) (vgl. Randnr. 96)
3. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 111-112)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-1/07 entschieden?“