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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.12.2009 – T-1/07

Apache Footwear Ltd und Apache II Footwear Ltd (Qingxin) gegen Rat der Europäischen Union. Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Interesse der Gemeinschaft.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:483

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Apache Footwear Ltd und die Apache II Footwear Ltd (Qingxin) tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3. Die Europäische Kommission, die Confédération européenne de l’industrie de la chaussure (CEC), BA. LA. di Lanciotti Vittorio & C. Sas sowie die 16 anderen Streithelfer, deren Namen im Anhang des Urteils aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2009 – Apache Footwear und Apache II Footwear/Rat / (Rechtssache T-1/07)

„Dumping – Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam – Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens – Interesse der Gemeinschaft“

1. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Dumpingspanne – Bestimmung des Normalwerts – Einfuhren aus Ländern ohne Marktwirtschaft im Sinne von Art. 2 Abs. 7 Buchst. b der Verordnung Nr. 384/96 – Anwendung der Regeln für Länder mit Marktwirtschaft – Den Herstellern, die die in Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung Nr. 384/96 genannten kumulativen Bedingungen erfüllen, vorbehaltene Anwendung – Konzern (Verordnung Nr. 384/96 des Rates, Art. 2 Abs. 7) (vgl. Randnrn. 84-85)

2. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Reichweite – Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen (Art. 253 EG) (vgl. Randnr. 96)

3. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 111-112)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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