Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 15.02.2000 – T-1/00 R
- ECLI
- ECLI:EU:T:2000:38
Orientierungssatz
$$Zwar ist die Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen; wenn jedoch die offensichtliche Unzulässigkeit der dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegenden Klage geltend gemacht wird, kann es erforderlich sein, festzustellen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Klage dem ersten Anschein nach zulässig ist. (vgl. Randnr. 21)
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-1/00 R entschieden?“