Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 07.10.2008 – 9 PKH 6.08
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:071008B9PKH6.08.0
Tenor
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.
Gründe
Randnummer 1
Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
Randnummer 2
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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