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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 07.10.2008 – 9 PKH 6.08

Spruchkörper
9. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2008:071008B9PKH6.08.0

Tenor

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.

Gründe

Randnummer 1

Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

Randnummer 2

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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