Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 12.09.2019 – 9 B 43/18, 9 B 43/18 (9 C 6/19)

Revisionszulassung; Verjährung öffentlich-rechtlicher Unterlassungsansprüche
Spruchkörper
9. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2019:120919B9B43.18.0
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Rechtsprechung zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Unterlassungsansprüche fortzuentwickeln.

Randnummer 2

Die vorläufige Festsetzung des Streitwertes für das Revisionsverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 9 B 43/18, 9 B 43/18 (9 C 6/19) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten