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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 16.09.2011 – 9 B 3/11

Verstoß gegen Ausschreibungspflicht; Kosten der Erschließung
Spruchkörper
9. Senat
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 BauGB

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Ausschreibung der Leistungen eines städtebaulichen Vertrages oder Erschließungsvertrages auf die Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer im Erschließungsgebiet hat, auf die die Gemeinde die ihr von dem Erschließungsträger in Rechnung gestellten Kosten der Erschließungsmaßnahme umlegt.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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