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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 10.03.2016 – 9 B 1/16, 9 B 1/16 (9 C 4/16)

Revisionszulassung; Prüfungsbefugnis im Unternehmensflurbereinigungsverfahren
Spruchkörper
9. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2016:100316B9B1.16.0
Normenkette
§ 87 Abs 1 FlurbG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Sie kann dem Senat Gelegenheit geben, die Rechtsprechung zum Umfang der Prüfungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde bei Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf Antrag der Enteignungsbehörde (§ 87 Abs. 1 FlurbG) fortzuentwickeln.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 1 Satz GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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