Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 14.12.2005 – 9 A 67.04
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:141205B9A67.04.0
Tenor
Das Verfahren ist unterbrochen.
Gründe
Das Verfahren ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen, weil durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen (Insolvenzgericht) - 7 IN 131/05 - vom 27. August 2005 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin eröffnet worden ist (§ 27 InsO) und der im vorliegenden Verfahren angefochtene Planfeststellungsbeschluss die Insolvenzmasse, nämlich Grundeigentum der Klägerin und die ihr erteilte bergrechtliche Bewilligung an dem Kiesabbaugebiet Quedlinburg-Bodeaue, betrifft.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 9 A 67.04 entschieden?“