Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 08.03.2006 – 9 A 29.05
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:080306U9A29.05.0
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Gründe
I / I
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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