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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 27.04.2005 – 8 PKH 8.04

Spruchkörper
8. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:270405B8PKH8.04.0

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Bewilligung eines am Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Rechtsanwalts im Rahmen der beantragten Prozesskostenhilfe" zu gewähren, wird abgelehnt.

Gründe

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Eine über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinausgehende Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist kein Raum, weil der Kläger keine gesetzliche Frist versäumt hat.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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