Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 07.02.2007 – 8 PKH 12.06
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:070207B8PKH12.06.0
Tenor
Das Prozesskostenhilfeverfahren wird eingestellt.
Gründe
Randnummer 1
Der Kläger hat, nachdem er gerichtlicherseits um Offenlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebeten wurde, mit seinem Schreiben vom 18. Januar 2007 klargestellt, dass er von einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe absieht. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
Randnummer 2
Gerichtsgebühren für das Verfahren sind nicht entstanden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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