Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 27.06.2007 – 8 C 4.07
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:270607B8C4.07.0
Tenor
Die Beiladung des Beigeladenen zu 1 wird aufgehoben.
Gründe
Randnummer 1
Der Beigeladene zu 1 hat mit Einstellung des Gesamtvollstreckungsverfahrens seine Stellung als Partei kraft Amtes verloren.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 8 C 4.07 entschieden?“