Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 10.08.2005 – 8 C 18.04

Spruchkörper
8. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:100805U8C18.04.0
Normenkette
§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG

Leitsatz

Besondere Umstände des Einzelfalles können die Annahme rechtfertigen, dass im Zusammenhang mit Firmenvermögen enteignetes Privatvermögen auf der Grundlage der Richtlinie Nr. 3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr. 2) vom 21. September 1948 nachträglich wieder freigegeben worden ist.

Ob eine Freigabeentscheidung der zuständigen Stellen getroffen worden ist, beurteilt sich nach faktischen Kriterien; sie muss in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gekommen sein.

Tenor

1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 11. Dezember 2003 wird insoweit abgeändert, als es den Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 10. August 2001 hinsichtlich des heutigen Flurstücks 19/1 aufgehoben hat. Insoweit wird die Klage der Klägerin zu 1 abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Revision der Beigeladenen zurückgewiesen.

3. Die Beigeladenen tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.

Gründe

I / I

Zitierte Vorschriften

§ 1 VermG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 8 C 18.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten