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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 13.06.2006 – 8 C 16.05

Spruchkörper
8. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2006:130606B8C16.05.0

Tenor

Die P. GmbH, D.weg 35, ... W., wird beigeladen.

Gründe

Randnummer 1

Die P. GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, D.weg 35, ... W., ist als jetzige Verfügungsberechtigte zum Verfahren beizuladen (§ 142 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 65 Abs. 2 VwGO), da eine Beteiligung am streitigen Rechtsverhältnis i.S. des § 65 Abs. 2 VwGO vorliegt.

Zitierte Vorschriften

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