Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 09.11.2006 – 8 C 11.06
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:091106B8C11.06.0
Tenor
Die Beiladungen des Herrn Dr. Wulf T., der Gemeinde S., des Herrn Andreas L., der Frau Dr. Elke L. und der Conference on Jewsih Material Claims against Germany, Inc. werden aufgehoben.
Gründe
Randnummer 1
Im Revisionsverfahren sind nur noch Entschädigungsansprüche der Klägerin im Streit. Dadurch können Rechte der Beigeladenen nicht berührt werden. Ihre Beiladung ist deshalb aufzuheben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 8 C 11.06 entschieden?“