Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 – 8 C 10.05
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:250106U8C10.05.0
Tenor
1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 18. Oktober 2004 wird aufgehoben.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Gründe
I
"Betrifft: Eigentumsveränderung H.straße 2
Mit der Eigentumsveränderung von Herrn Dr. D. an die Tochter, Frau R. M., wohnhaft in L., wird der Familie M. gestattet, zwei Zimmer (Bodenzimmer) als Wohnraum zu benutzen.
Damit sind keine Einschränkungen der Wohnung für die Arztpraxis vorgenommen.
Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 26. April 1984 bestätigt."
das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 18. Oktober 2004 abzuändern und die Klage abzuweisen.
die Revision zurückzuweisen.
II / I / II
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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