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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 06.03.2013 – 8 B 68/12, 8 B 68/12 (8 C 4/13)

Revisionszulassung; Sicherstellung des vermögensrechtlichen Bereicherungsverbotes
Spruchkörper
8. Senat
Normenkette
§ 6 Abs 6a S 1 VermG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Klägerin ist begründet, soweit sie auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützt ist. Die Revision ist zuzulassen. In einem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die mit der Beschwerde sinngemäß bezeichnete Frage geklärt werden, ob zur Sicherstellung des vermögensrechtlichen Bereicherungsverbotes § 6 Abs. 6a Satz 1 Halbs. 2 VermG - ggf. analog - auf solche Unternehmensschädigungen anzuwenden ist, bei denen der Unternehmensträger nach der Vermögensschädigung nicht untergegangen ist und die Geldleistung nicht den Gesellschaftern oder Mitgliedern des Unternehmensträgers, sondern diesem selbst zugeflossen ist.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 6 VermG

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