Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 28.03.2007 – 8 B 55.06
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:280307B8B55.06.0
Tenor
1. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2007 wird hinsichtlich der Gründe wie folgt berichtigt:
2. Auf Seite 3 oben wird in der ersten Zeile „§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO“ geändert in „§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO“.
Gründe
Randnummer 1
Die Berichtigung erfolgt, da eine offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 118 Abs. 1 VwGO gegeben ist.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 8 B 55.06 entschieden?“