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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 19.09.2012 – 8 B 53/12, 8 B 53/12 (8 C 38/12)

Revisionszulassung; Untersagung der Vermittlung von Sportwetten und besonderes Feststellungsinteresse; zur Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis
Spruchkörper
8. Senat
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 10 Abs 2 GlüStVtr BY, § 10 Abs 5 GlüStVtr BY

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde des Beklagten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich zu klären sein, ob in der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten ein tiefgreifender Grundrechtseingriff liegt, der ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen kann, sowie gegebenenfalls, ob die Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols nach § 10 Abs. 2 und 5 GlüStV (a.F.) mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis von einer Folgenabschätzung im Sinne einer Wanderbewegung hin zu liberaler geregelten anderen Glücksspielbereichen abhing.

Randnummer 2

Auf die weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es im Hinblick auf die erfolgreiche Grundsatzrüge nicht an.

Randnummer 3

Die vorläufige Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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