Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 22.12.2008 – 8 B 26.08
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:221208B8B26.08.0
Tenor
Die Gegenvorstellung des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Kläger wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Senat sieht aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit, das Verfahren noch einmal aufzugreifen. Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 17. Oktober 2007 hat er nicht zulassen können, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlten. Zur inhaltlichen Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils hat er sich daher nicht äußern können. Eine Überprüfung außerhalb des gesetzlich Statthaften werden die Kläger vom Senat nicht erwarten.
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