Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 03.06.2008 – 8 B 17.08
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:030608B8B17.08.0
Tenor
1. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2008 wird hinsichtlich der Benennung der Mitglieder des Senats, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, wie folgt berichtigt:
2. statt „den Richter am Bundesverwaltungsgericht Postier“ muss es heißen „die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg“.
Gründe
Die Berichtigung ist geboten und zulässig, da eine offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 118 Abs. 1 VwGO gegeben ist. Am Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2008 hat nicht Richter am Bundesverwaltungsgericht Postier sondern Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg mitgewirkt.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 8 B 17.08 entschieden?“