Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.03.2006 – 8 B 17.06
- Spruchkörper
- 8. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:150306B8B17.06.0
Tenor
1. Die Beiladung des Landkreises Ostvorpommern wird aufgehoben.
2. Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf Grund mündlicher Verhandlung vom 3. November 2005 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 37 112,92 € festgesetzt.
Gründe
I / II / I / II
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