Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 18.10.2004 – 7 KSt 7.04
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:181004B7KSt7.04.0
Tenor
Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenforderung vom 14. April 2004 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenforderung in Höhe von 669,79 € kann keinen Erfolg haben. Zur Begründung verweist der Senat auf das an den Kläger gerichtete Belehrungsschreiben vom 16. Juli 2004, dessen Inhalt er sich zu Eigen macht.
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