Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 17.10.2005 – 7 C 8.05
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:171005U7C8.05.0
- Normenkette
- § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG; § 30 Abs. 1 Satz 1 VermG; § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG; §§ 2205 und 2212 BGB
Leitsatz
Der Erbe eines vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes verstorbenen Geschädigten kann vermögensrechtliche Ansprüche auch dann selbstständig geltend machen, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist.
Tenor
1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 27. Januar 2005 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Gründe
I / II / I / II
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 2 VermG, § 30 VermG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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