Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 23.02.2006 – 7 C 7.05
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:230206U7C7.05.0
Tenor
1. Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Januar 2005 wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Gründe
I / II / I / II
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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