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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 13.04.2004 – 7 C 7.04

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2004:130404B7C7.04.0

Tenor

Herr G. S... wird zum Verfahren beigeladen.

Gründe

Die Beiladung ist gemäß § 65 Abs. 2 i.V.m. § 142 Abs. 1 VwGO geboten, weil Herr G. S. als Inhaber des Anspruchs auf Kostenerstattung derart an dem streitigen Rechtsverhältnis beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann.

Zitierte Vorschriften

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