Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 29.08.2005 – 7 C 24.04

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:290805B7C24.04.0

Tenor

Die S. Wohnbauten-Gesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer ..., W.straße 12, ... B., wird zum Verfahren beigeladen.

Gründe

Randnummer 1

Die Beiladung ist gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 VwGO geboten. Das mit der Klage zurückbegehrte Grundstück steht im Eigentum der S. Wohnbauten-Gesellschaft mbH. Sie ist deshalb an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 7 C 24.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten