Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 18.10.2005 – 7 C 23.04
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:181005U7C23.04.0
Tenor
1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Dezember 2003 wird aufgehoben.
2. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
3. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Gründe
I / I
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