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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 12.04.2007 – 7 B 7.07

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:120407B7B7.07.0

Tenor

Die Gegenvorstellungen des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 12. März 2007 werden zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die mit Schreiben des Klägers vom 22. März und vom 2. April 2007 sinngemäß erhobenen Gegenvorstellungen sind unzulässig. Sie richten sich gegen die mit Beschluss des Senats vom 12. März 2007 getroffene Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. November 2006. Mit dem Beschluss des Senats ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der geltend gemachte Anspruch auf Kostenerstattung bleibt schon deshalb ohne Erfolg, weil der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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