Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 30.08.2005 – 7 B 58.05
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:300805B7B58.05.0
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. März 2005 wird abgelehnt.
Gründe
I / II / I / II
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