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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 15.11.2005 – 7 B 55.05

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:151105B7B55.05.0

Tenor

1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. März 2005 wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 155 060 € festgesetzt.

Gründe

I / II / I / II

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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