Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 10.08.2009 – 7 B 49.08
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2009:100809B7B49.08.0
Tenor
1. Das Rubrum in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 23. Juni 2009 wird berichtigt.
2. Anstelle von
3. „hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
4. am 23. Juni 2008"
5. lautet das Rubrum
6. „hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
7. am 23. Juni 2009".
Gründe
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2009
enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung des Entscheidungsdatums
eine offenbare Unrichtigkeit im Rubrum.
Dieser Schreibfehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im
Beschlusswege zu berichtigen.
Zitierte Vorschriften
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„Was hat BVerwG in 7 B 49.08 entschieden?“