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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 10.08.2009 – 7 B 49.08

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2009:100809B7B49.08.0

Tenor

1. Das Rubrum in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 23. Juni 2009 wird berichtigt.

2. Anstelle von

3. „hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

4. am 23. Juni 2008"

5. lautet das Rubrum

6. „hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

7. am 23. Juni 2009".

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2009

enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung des Entscheidungsdatums

eine offenbare Unrichtigkeit im Rubrum.

Dieser Schreibfehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im

Beschlusswege zu berichtigen.

Zitierte Vorschriften

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