Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 19.10.2005 – 7 B 46.05
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:191005B7B46.05.0
Tenor
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. März 2005 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 101 604 € festgesetzt.
Gründe
I / II / I / II
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 7 B 46.05 entschieden?“