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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 30.01.2013 – 7 B 44/12, 7 B 44/12 (7 C 2/13)

Bestimmung des Abfallerzeugers
Spruchkörper
7. Senat
Normenkette
§ 3 Abs 5 KrW-/AbfG, § 3 Abs 8 KrWG

Gründe

Randnummer 1

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, den Begriff des Abfallerzeugers (§ 3 Abs. 5 KrW-/AbfG, § 3 Abs. 8 KrWG) zu klären.

Randnummer 2

Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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