Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 09.10.2007 – 7 B 44.07

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:091007B7B44.07.0

Tenor

1. Das Rubrum in dem Beschluss vom 21. August 2007 wird berichtigt.

2. Anstelle von

3. „des Herrn W. E.,

4. S. straße ..., ... A.,“

5. lautet das Aktivrubrum

6. „des Herrn We. E.,

7. S. straße ..., ... A.,“.

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss vom 21. August 2007 enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung des Namens des Klägers eine offenbare Unrichtigkeit im Aktivrubrum. Dieser Schreibfehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 7 B 44.07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten