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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 16.11.2012 – 7 B 26/12, 7 B 26/12 (7 C 22/12)

Nachsorgeverantwortung des Bergwerkbetreibers
Spruchkörper
7. Senat
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Grenzen der Nachsorgeverantwortung des Bergwerksbetreibers zu klären.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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